Fachkundenachweis (FKN) des DSV
Allgemeine Informationen
Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, Transport und die häusliche Lagerung von Signalraketen nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempel in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Es gibt jetzt ein eigenständiges Zertifikat.
Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden. Übungssoftware gibt es im Shop.
Voraussetzungen
Teilnahmeberichtigt sind alle Inhaber eines Sbf-Scheines, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Unterlagen - dazu gehört auch eine Kopie des gültigen Führerscheines - müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins bei Ihrem Prüfungsausschuss vorliegen.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Nachweises zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. Ihr Prüfungsausschuss gibt für die jeweilige Prüfung Auskunft über die Höhe dieser Kosten.
Prüfungsablauf
- Beantworten eines Theoriebogens mit 15 Fragen
- Praxis: Handhabung und Bestimmung einer Fallschirm-Signalrakete (rot), einer Rauchfackel (orange) oder einer Handfackel (rot), Handhabung des Rauchsignals (orange), Handhabung von Versagern, Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel. 3 von 4 praktischen Aufgaben müssen richtig bewältigt werden.