Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN)
Allgemeine Informationen
Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, Verbringung und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempel in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Es gibt jetzt ein eigenständiges Zertifikat.
Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden.
Voraussetzungen
Teilnahmeberichtigt sind alle, die am Tage der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sind. Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Prüfungsgebühren
TEXT FEHLT
Prüfungsablauf
Theoretische Prüfung:
Aus einem Fragenkatalog von 104 Fragen werden Fragebögen mit 18 Fragen zusammengestellt. Pro Frage kann man max. 2 Punkte erreichen. Insgesamt 36 Punkte. Bei 26 Punkten hat man bestanden.
Praktische Prüfung:
Handhabung Fallschirmsignalrakete
Handhabung Handfackel
Handhabung Rauchfackel
Handhabung Rauchtopf
Handhabung Signalpistole
Handhabung bei Versagen
3 von 4 Übungen müssen richtig sein.