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Änderungen beim Sportbootführerschein 2023

Viele Änderungen betreffen den Sportbootführerscheinbereich:

Ab dem 01. April soll auf dem Rhein auch eine Längenbegrenzung von 20 Metern mit >15PS gelten. [ZKR Information]

Teilprüfungen (Theorie oder Praxis) können sowohl beim DSV als auch beim DMYV abgelegt und anerkannt werden. Bei Wechsel des Prüfungsausschusses wird eine weitere Zulassungsgebühr und eine Auslagenpauschale für den Versand der Prüfungsakte erhoben.

Gebührenerhöhung beim Sportbootführerschein: Infolge steigender Kosten bei der Produktion und beim Versand der Führerscheinkarte durch die Bundesdruckerei GmbH werden die Gebühren ab dem 01.01.2023 um 1,92€ erhöht.

Es gibt ein neues ärztliches Attest. Ärzte müssen sich informieren, wie die Durchführung ab sofort erfolgen muss.

Das 2018 eingeführte Scheckkartenformat für den Sportbootführerschein erhalt ein neues Layout ohne Unterschrift, Anrede und Titel.

Sportboote mit Elektromotoren können bis zu einer Nutzleistung von höchstens 7,5 Kilowatt in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011 ohne Fahrerlaubnis geführt werden. Prüfungsboote mit Elektromotoren müssen mindestens eine Nutzleistung von 7,5 Kilowatt aufweisen.

Das Ärztliche Zeugnis wird durch einen Tauglichkeitsnachweis ersetzt, der an die Regelungen der Berufsschifffahrt angeglichen wurde. Ärztinnen und Ärzte erhalten Medizinische Tauglichkeitskriterien, die als Orientierung für ihre Untersuchung und Hilfestellung beim Ausfüllen der neuen Tauglichkeitsnachweise dienen sollen. Daneben können auch Tauglichkeitsnachweise nach Anlage 5 der Binnenschiffspersonalverordnung oder Seediensttauglichkeitszeugnisse für den Decksdienst nach § 5 der Maritimen-Medizin-Verordnung zum Nachweis der medizinischen Tauglichkeit akzeptiert werden. Den ab 1. Januar 2023 gültigen neuen Tauglichkeitsnachweis und die Medizinischen Tauglichkeitskriterien erhalten Sie anbei als PDF-Dateien.

Für die Zulassung zur Prüfung können bei Fehlen eines KFZ-Führerscheins „einfache“ Führungszeugnisse eingereicht werden. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (ehemals „Belegart O“) sind hierfür nicht mehr erforderlich.

Sobald die Teilnahme an einer Prüfung erfolgt, müssen alle erforderlichen Prüfungsteile innerhalb eines Jahres erfolgreich abgelegt werden.

Die elektronische Antragstellung über das Verwaltungsportal des Bundes wird ermöglicht.

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