Prüfungsausschuss Bremen
für Sportbootführerscheine
und Funkzeugnisse
 

Beschränkt gültiges
Funkbetriebszeugnis (SRC)

Short range certificate SRCDas beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I.

Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst [BNetzA] gibt es bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg. Eine Seefunkstelle anmelden [BNetzA] kann man dort auch.

SRC
Fr. 10.09, 16:00 Uhr
Fr. 08.10, 16:00 Uhr
Sa. 30.10, 10:00 Uhr
Fr. 05.11, 16:00 Uhr
So. 07.11, 10:00 Uhr

Eine Teilnahme an der Prüfung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. > Termine im Überblick <

Der Prüfungsausschuss Bremen hält für Funkprüfungen die Geräte ICOM M 503 / DS 100 und ICOM M505 vor. Geräte und Simulationen gibt es im Fachhandel.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei), mit Namen versehen
  • eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Erklärung zum Lastschriftverfahren
  • ggf. eine unbeglaubigte Kopie des UKW-Betriebszeugnisses II

Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins (siehe Liste der Prüfungstermine) beim Prüfungsausschuss Bremen vorliegen.

Prüfungsgebühren:

Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. So kann eine SRC-Prüfung in Bremen z.B. insgesamt 82 Euro kosten. Bei Wiederholung ist der Betrag geringer (in Bremen z.B. insgesamt 43 Euro).

Der Prüfungsausschuss Bremen gibt für die jeweilige Prüfung unter (Wetzel@PA-Bremen.de) Auskunft über die Höhe dieser Kosten.

Ablauf der Prüfung:

Der Ablauf der Prüfung für das Funkbetriebszeugnis SRC ist wie folgt:

1. Der Fragenkatalog für das SRC enthält 257 Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 10 möglichen Fragebögen mit 30 Fragen gefordert. Es sind max. 45 Punkte erreichbar. Bei 45-36 Punkten kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im Normalfall bestanden. Bei 35-32 Punkten wäre man in der mündlichen Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 31-0 Punkten hat man nicht bestanden.
Der Fragenkatalog SRC ist beim PA Bremen im Download und die Fragebögen sind zum Üben im Buchhandel erhältlich.

2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer  Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.

3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.

Die Seefunk-Texte sind beim PA Bremen im Download erhältlich. Dazu gibt es die passenden Funkvokabeln als Wörterbuch im Download.

4. Pflichtaufgaben sind die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache. Zwei Bewerber werden zugleich geprüft.

lfd. Nr.
A B
1
Controller editieren und Senden eines Notalarms Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
2
Aussenden einer Notmeldung Controller editieren, Weiterleiten eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
3
Beenden des Notverkehrs Aufhebung eines Fehlalarms
4
Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen

 

5. sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle oder Funkstille gebieten in deutscher Sprache.

Bei Fehlern bekommt man einen zweiten Versuch für die jeweilige Aufgabe.

Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 60 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung max. 20 Minuten betragen.

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Folgende elektronischen Formulare können Sie hier im pdf-Format herunterladen.

Antrag für das Funkbetriebs-zeugnis SRC
Download interaktives pdf-DokumentSRC-Antrag
(pdf, 239 Kb)

Erklärung: Lastschriftverfahren
Download interaktives pdf-DokumentErklärung LS (pdf, 32  Kb)

Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst

Download pdf-DokumentInformationen
Seefunk [BNetzA]

Anmeldung für nichtausrüstungs-
pflichtige Seefunkstellen

Download pdf-DokumentAnmeldung (pdf) [BNetzA]


Fragen und Antworten (FAQ):

An welchem Funkgerät wird die Funkprüfung gemacht?


Aktuelles:

Neue Funkprüfungen  ab 2011 [04.10.2009]

Welche

Funkverfahren? [10.03.2008]

Funkvokabeln zum Üben [01.10.2007]

Neuer SRC-Fragenkatalog [29.01.2007]

UBI-Zusatzfragebögen erhältlich [18.01.2007]

Skipper jetzt auch Funker [24.08.2005]

Leiter
Holger Wetzel
Tel. 0421 409 4390

Bürozeiten:
Mo
08.30 - 11.30 Uhr
Mi & Do
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